Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ein unter der ZVR-Zahl XXXX eingetragener Verein und führt am Standort XXXX eine private Volksschule, der das Öffentlichkeitsrechts auf Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen (Bescheid des BMUKK vom XXXX ), verliehen wurde. 1. Die Beschwerdeführerin ist ein unter der ZVR-Zahl römisch 40 eingetragener Verein und führt am Standort römisch 40 eine private Volksschule, de... mehr lesen...