Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 MuSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1996/8/12 4Ob2161/96i

Begründung: Der Kläger hat eine Ausbildung als Produktdesigner und Graphiker. Im März 1993 antwortete er auf ein Inserat der Beklagten, in dem ein Graphiker gesucht wurde. Ende April 1993 kam zu einem Gespräch mit Mag.Gerald W*****, dem Leiter der Abteilung Kreation und Graphik der Beklagten. Mag.Gerald W***** schlug dem Kläger vor, zu Spitzenzeiten als freier Mitarbeiter für die Beklagte zu arbeiten. Der Kläger nannte Mag.Gerald W***** seine Honorarvorstellungen und übergab ihm e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.08.1996

RS OGH 1996/8/12 4Ob2161/96i

Norm: MuSchG 1990 §7 Abs2UrhG §14 Abs1UrhG §24 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 1 UrhG kommen die Verwertungsrechte dem Urheber zu. Das Urheberrechtsgesetz ordnet, anders als § 7 Abs 2 MuSchG, nur in ganz bestimmten Fällen an, daß dem Unternehmer das Recht zur Verwertung der von seinem Dienstnehmer geschaffenen Werke zusteht. Ob in anderen Fällen - auch ohne besondere vertragliche Regelung im Einzelfall - die Verwertungsrechte an einem Werk des ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.08.1996

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