Norm: MuSchG §34 PatG §150 MuSchG § 34 heute MuSchG § 34 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2004 MuSchG § 34 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2005
Rechtssatz: Der herauszugebende Verletzergewinn bezie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin übt in L***** das Druckerei- und Verlagsgewerbe aus. Sie befaßt sich schon seit Jahrzehnten mit der Anfertigung von Drucksorten für Schulen im Bundesland Oberösterreich. Seit den 50er-Jahren stand sie deshalb mit dem im Schuldienst tätigen Prof.St***** in Verbindung, mit dem sie den notwendigen Inhalt und die graphische Gestaltung ihrer Schuldrucksorten abklärte. Diese Zusammenarbeit intensivierte sich, nachdem Prof.St***** zum Bezirksschulins... mehr lesen...
Norm: MSchG §56MuSchG 1990 §34PatG 1970 §151UrhG §87a
Rechtssatz: Zur Vorbereitung unter anderem eines Bereicherungsanspruchs kann nach der nunmehr geltenden Rechtslage bei einem Patenteingriff, bei einem Markeneingriff, bei einer Musterrechtsverletzung und in den im § 87a UrhG genannten Fällen sowohl bei einem Verstoß als auch bei rechtmäßiger Nutzung der im UrhG geregelten Ausschließlichkeitsrechte die Rechnungslegung verlangt werden... mehr lesen...