Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 MuSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1965/11/24 GR400/65 - GZ vom OGH vergeben

Norm: MuSchG §1 Abs1
Rechtssatz: BMfHuW 24.11.1965, GR 400/65 Die Oberflächengestaltung eines Musters für Glasplatten durch Erhebungen und Vertiefungen kann, obwohl es sich dabei um Gebilde der dritten Dimension handelt, das Muster seinem Wesen nach zu einem Flächenmuster machen. Die Industrieerzeugnisse, auf die das Vorbild übertragen werden soll, sind nicht die hinterlegten Platten, sondern Beleuchtungskörper, Fensterscheiben und dergleiche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1965

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