Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am XXXX wurde im Rundfunkprogramm „ XXXX “ in der Sendung „ XXXX “ ab etwa 13:34 Uhr ein Beitrag zu „steigenden Corona-Zahlen“ und zur „Corona-Impfung“ ausgestrahlt. Nach der Ausstrahlung war dieser Beitrag 30 Tage unter „http://on.ORF.at“ abrufbar. Am römisch 40 wurde im Rundfunkprogramm „ römisch 40 “ in der Sendung „ römisch 40 “ ab etwa 13:34 Uhr ein Beitrag zu „steigenden Corona-Zahlen“ und zur „Corona-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am XXXX wurde im Rundfunkprogramm „ XXXX “ in der Sendung „ XXXX “ ab etwa 13:34 Uhr ein Beitrag zu „steigenden Corona-Zahlen“ und zur „Corona-Impfung“ ausgestrahlt. Nach der Ausstrahlung war dieser Beitrag 30 Tage unter „http://on.ORF.at“ abrufbar. Am römisch 40 wurde im Rundfunkprogramm „ römisch 40 “ in der Sendung „ römisch 40 “ ab etwa 13:34 Uhr ein Beitrag zu „steigenden Corona-Zahlen“ und zur „Corona-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1. Mit Schreiben vom 09.04.2025, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) am 05.05.2025 eingelangt, erhob der Beschwerdeführer unter Vorlage entsprechender Unterstützungserklärungen gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G eine Popularbeschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF, im Folgenden Erstmitbeteiligte Partei, kurz: „ErstmbP“) und dessen XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1. Mit Schreiben vom 09.04.2025, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) am 05.05.2025 eingelangt, erhob der Beschwerdeführer unter Vorlage entsprechender Unterstützungserklärungen gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G eine Popularbeschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF, im Folgenden Erstmitbeteiligte Partei, kurz: „ErstmbP“) und dessen XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist: Ausgangspunkt für das vorliegende Verfahren sind drei Beiträge im Fernsehprogramm der erstbeschwerdeführenden Partei, die 1.) im Rahmen der Sendung XXXX im Programm XXXX , 2.) im Rahmen der Sendung XXXX im Programm XXXX sowie 3.) im Rahmen der Sendung XXXX im Programm XXXX ausgestrahlt wurden. 1. Vorauszuschicken ist: Ausgangspunkt für das vorliegende Verfahren sind drei Beiträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: „belangte Behörde“) forderte die XXXX (im Folgenden: „beschwerdeführende Partei“) aufgrund der regelmäßig durchzuführenden Werbebeobachtung auf, die Aufzeichnungen des Fensterprogramms XXXX – welches innerhalb des deutschen Rahmenprogramms XXXX ausgestrahlt wird – vom XXXX 2023, von XXXX Uhr bis XXXX Uhr, beschränkt auf die in diesem Zeitraum ausgestrahlt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: „belangte Behörde“) forderte die XXXX (im Folgenden: „beschwerdeführende Partei“) aufgrund der regelmäßig durchzuführenden Werbebeobachtung auf, die Aufzeichnungen des Fensterprogramms XXXX – welches innerhalb des deutschen Rahmenprogramms XXXX ausgestrahlt wird – vom XXXX 2023, von XXXX Uhr bis XXXX Uhr, beschränkt auf die in diesem Zeitraum ausgestrahlt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge der Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts des ORF-Gesetzes („Kommerzielle Kommunikation“) sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den ORF (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) und seine Tochtergesellschaften wurden seitens der belangten Behörde unter anderem Auswertungen der am 29.04.2022 regional in den Bundesländern Burgenland und Nieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge der Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts des ORF-Gesetzes („Kommerzielle Kommunikation“) sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den ORF (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) und seine Tochtergesellschaften wurden seitens der belangten Behörde unter anderem Auswertungen der am 29.04.2022 regional in den Bundesländern Burgenland und Nieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) als nunmehr belangte Behörde – nach Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Rechtsverletzungen – im Rahmen der ihr obliegenden monatlichen Werbebeobachtung Verstöße der beschwerdeführenden Partei in ihrem am XXXX von XXXX Uhr ausgestrahlten Fernsehprogramm „ XXXX “ fest. Dabei stellte die belangte Behörde in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde durch Auswertungen der am XXXX 2022 von 20:00 bis 22:00 Uhr im Fernsehprogramm „ XXXX “ der von der Besc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde durch Auswertungen der am XXXX 2022 von 20:00 bis 22:00 Uhr im Fernsehprogramm „ XXXX “ der von der Besc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 08.06.2022 reichten die Beschwerdeführer bei der KommAustria (im Folgenden: „belangte Behörde“) eine Beschwerde nach § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G ein. Sie monierten Verletzungen des ORF-G und stellten den Antrag, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 37 Abs. 1 ORF-G festzustellen, 1. Mit Eingabe vom 08.06.2022 reichten die Beschwerdeführer bei der KommAustria (im Folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.05.2022, bei der KommAustria am selben Tag eingelangt, erhob der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder Bf) Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes. Die Beschwerde wendet sich konkret gegen die Entscheidung der XXXX , mit der XXXX zum Mitglied des Publikumsrats des Österreichischen Rundfunks (ORF) bestellt wurde. 1. Mit Schreiben vom 30.05.2022, b... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.05.2021 forderte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: „belangte Behörde“) die XXXX (in Folge: „Beschwerdeführerin“) gem. § 29 Abs. 1 AMD-G iVm § 2 Abs. 1 Z 7 KOG auf, ihr binnen drei Werktagen ab Erhalt des Schreibens Aufzeichnungen des Programms „ XXXX “ vom 21.05.2021, von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr vorzulegen. Die Beschwerdeführerin legte der belangten Be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , der der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der Beschwerdeführerin Folgendes fest: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , der der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die Komm... mehr lesen...