Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die mit seinem Beschluss vom 4.5.1999 bewilligte Exekution gemäß § 54e Abs 1 Z 1 EO eingestellt, weil der betreibende Gläubiger dem Vorlageauftrag nach § 54d Abs 1 EO nicht rechtzeitig nachgekommen sei (#XSV). Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die mit seinem Beschluss vom 4.5.1999 bewilligte Exekution gemäß Paragraph 54 e, Absatz eins, Ziffer eins, EO eingestellt, weil der betreibende Gläubiger ... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs1 Z1 ERV 1995 §1 Abs1 GSVG §37 Abs1 GOG §89 EO § 54e heute EO § 54e gültig ab 01.09.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 54e gültig von 01.10.1995 bis 31.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ... mehr lesen...