Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Salzburg vom 27.06.2005 wurde die Errichtung der Privatschule " XXXX - Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht des Vereins XXXX " (Privatschule mit eigenem Organisationsstatut) mit Standort XXXX , ab Beginn des Schuljahres 2005/2006 nicht untersagt. römisch 40 - Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht des Vereins römisch 40 " (Privatschule... mehr lesen...