Entscheidungen zu § 2 PrivSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1992/12/16 9ObA259/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob es sich bei der Musikschule der beklagten Partei um eine private Unterrichtsanstalt im Sinne des § 46 NÖ-GVBG idF LGBl 2420-17 handelt, ferner daß die Lehrtätigkeit der Klägerin den für die Lehrverpflichtungsgruppe 5 für Lehrer im Bundesdienst bestehenden Vorschriften (BGBl 1965/244) entspricht und daß die Klägerin berechtigt ist, für die jahrelang geleisteten und von der bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1992

TE OGH 1987/9/2 14ObA42/87

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. September 1969 an der Städtischen Musikschule in Amstetten, die von der Beklagten erhalten wird, als Lehrerin für Sologesang beschäftigt. Am 12. Juni 1970 legte sie an der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Wien die Lehrbefähigungsprüfung für Gesang ab. Am 1. Oktober 1981 schlossen die Streitteile einen schriftlichen Dienstvertrag, der vom Gemeiderat der beklagten Partei am 8. Oktober 1981 genehmigt wurde. Nach diesem Vertr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1987

RS OGH 1987/9/2 14ObA42/87

Norm: PrivSchG §2
Rechtssatz: Daß Musikschulen dem PrivSchG unterliegen können, ist nach der Praxis anerkannt. Entscheidungstexte 14 ObA 42/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 14 ObA 42/87 Veröff: JBl 1988,192 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071477 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1987

RS OGH 1987/9/2 14ObA42/87

Norm: B-VG Art14 PrivSchG §2 B-VG Art. 14 heute B-VG Art. 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 14 gültig von 01.08.2014 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013 B-VG Art. 14 gültig von 03.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1987

RS OGH 1987/9/2 14ObA42/87

Norm: PrivSchG §2
Rechtssatz: Eine "Universalbildung" wird entgegen der Ansicht der Revisionswerberin in § 2 PrivSchG nicht vorausgesetzt. Dieses Gesetz kann auch auf neue Schularten wie etwa Krankenpflegeschulen Anwendung finden. Aus der gesetzlichen Möglichkeit der Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes läßt sich nicht ableiten, daß Privatschulen nur solche Schulen sein können, die öffentlichen entsprechen. Eine "Universalbildung" w... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1987

RS OGH 1992/12/16 14ObA42/87, 9ObA259/92

Norm: PrivSchG §2nö GdVBG §46
Rechtssatz: Die Musikschule der Stadt Amstetten ist als "Privatschule" im Sinne des § 2 PrivSchG anzusehen. Für die an dieser Schule mit entsprechender Lehrverpflichtung verwendeten Vertragslehrer sind gemäß § 46 nö GdVBG die für die Vertragslehrer des Bundes geltenden Rechtsvorschriften sinngemäß anzuwenden. Die Musikschule der Stadt Amstetten ist als "Privatschule" im Sinne des Paragraph 2, PrivSchG an... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1987

Entscheidungen 1-6 von 6

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten