Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt in St.Pölten eine Fachschule für Fremdenverkehr. Der am 30.6.1962 geborene Johann F***, der am 6.5.1960 geborene Johann Dieter G*** und der am 18.7.1962 geborene Beklagte waren im Schuljahr 1976/1977 Schüler dieser Fachschule. Im Zuge ihrer Ausbildung hatten sie auch ohne ständige Beaufsichtigung in der Waschküche zu arbeiten, in deren Vorraum ein Getränkeautomat aufgestellt war. Am 16.2.1977 hatte die für die Wäscherei zuständig... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BbPrivSchG §13 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.07.1989 ... mehr lesen...