Entscheidungen zu § 1 VermV

Bundesverwaltungsgericht

34 Dokumente

Entscheidungen 31-34 von 34

TE Bvwg Erkenntnis 2016/5/10 W138 2125302-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte XXXX (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte römisch 40 (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Mängelbehebungsau... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.05.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/1/19 W138 2116729-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.01.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/1/19 W138 2119532-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.01.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2014/9/11 W138 2009518-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Steyr vom 07.05.2014, GFN 435/2014/49 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin des Grundstückes XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 09.04.2014 nicht auf einen ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.09.2014

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