Norm: PMG 1997 §1PMG 1997 §20ABGB §1311
Rechtssatz: Jedes Inverkehrbringen wird von § 1 PMG erfasst und führt zur Kennzeichnungspflicht gemäß § 20 PMG, welches als Schutzgesetz zu qualifizieren ist. Auch ein betroffener Landwirt kann daraus Schadenersatzansprüche ableiten, obwohl "Ertragsinteressen der Anwender" im § 1 als vom Schutzzweck erfasst nicht (ausdrücklich) ebenfalls mit genannt sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...