Entscheidungen zu § 18 Abs. 4 FHStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2019/6/13 4Ob93/19h

Norm: FHStG §18 Abs4
Rechtssatz: § 18 Abs 4 FHStG räumt keinen, das Ermessen der Studiengangsleitung ausschließenden unbedingten Rechtsanspruch auf Wiederholung eines Studienjahres ein. Paragraph 18, Absatz 4, FHStG räumt keinen, das Ermessen der Studiengangsleitung ausschließenden unbedingten Rechtsanspruch auf Wiederholung eines Studienjahres ein. Entscheidungstexte 4 Ob 93/19h ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.2019

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