RS OGH 2019/6/13 4Ob93/19h

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Veröffentlicht am 13.06.2019
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Norm

FHStG §18 Abs4

Rechtssatz

§ 18 Abs 4 FHStG räumt keinen, das Ermessen der Studiengangsleitung ausschließenden unbedingten Rechtsanspruch auf Wiederholung eines Studienjahres ein.Paragraph 18, Absatz 4, FHStG räumt keinen, das Ermessen der Studiengangsleitung ausschließenden unbedingten Rechtsanspruch auf Wiederholung eines Studienjahres ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132736

Im RIS seit

11.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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