Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit zwei Schreiben vom 07.11.2025 und 09.11.2025 ersuchte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde um Einholung einer Spezialvollmacht vom 18.12.2018 und um Hinterlegung im Stiftungs- und Fondregister. 1.1. Vorgebracht wird u.a. dass die Gründungserklärung vom 15.01.2019 ausdrücklich auf eine Spezialvollmacht vom 18.12.2018 verweise. Sie sei daher als Anlage zur Gründungserklärung zu qualifizieren und hätte demn... mehr lesen...