Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art144 Abs3 StGG Art9 HausRSchG §3 FinStrG §93 Abs1 FinStrG §93 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt St. Pölten als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 6. Juli 1982 zur Straflisten-Nr. 85/82 einen schriftlichen (Hausdurchsuchungs-)Befehl gegen die R-Bank N reg. Genossenschaft mbH zur Vornahme einer Hausdurchsuchung in den Betriebsräumen des Unternehmens in N, H-Straße, weil dort - wie es in der
Begründung: dieses Befehls sinngemäß zusammengefaßt hieß - laut Angaben des Geschäftsleiters der Bank... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §93 Abs2 FinStrG Art. 1 § 93 heute FinStrG Art. 1 § 93 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 93 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2025 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmitte... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab StGG Art8 FinStrG §93 Abs2 FinStrG §93 Abs6 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...