Entscheidungen zu § artikel1zu93 Abs. 1 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1997/7/3 15Ns14/97

Norm: FinStrG §93 Abs1StPO §68StPO §69StPO §72
Rechtssatz: Da die taxativen gerichtlichen Ausschließungsbestimmungen der §§ 68, 69 StPO die (faktisch einer untersuchungsrichterlichen Tätigkeit gleichkommende) Ausstellung eines Hausdurchsuchungsbefehls gemäß § 93 Abs 1 FinStrG im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht als Ausschlußgrund berücksichtigen, war nur die Befangenheit des Mitglieds des Obersten Gerichtshofes festzustellen.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1997

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