Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 274;
Rechtssatz: Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin, daß die Verfügungsgewalt über eine Sache vom Berechtigten auf die Finanzstrafbehörde übergeht. Die Beschlagnahme fügt dem Betroffenen einen bleibenden rechtlichen Nachteil zu. Sie beschränkt die Dispositionsbefug... mehr lesen...