Entscheidungen zu § artikel1zu74 Abs. 3 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Beschluss 1994/3/24 94/16/0023

Der Beschwerdeführer behauptet, das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz würde gegen ihn Erhebungen wegen des Verdachtes der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG durchführen. Mit Schreiben vom 12. Jänner 1994 habe er den Sachbearbeiter in der gegenständlichen Angelegenheit, Dr. K, wegen Befangenheit im Sinne des § 72 Abs. 1 lit. e FinStrG abgelehnt, weil das Verhalten des Sachbearbeiters Dr. K anläßlich einer am 3. Juni 1993 durchgeführten Haus... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.03.1994

RS Vwgh 1994/3/24 94/16/0023

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §74 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.3.1994 94/16/0024 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/04/23 92/15/0050 1 Stammrechtssatz Verfügungen oder Bescheide, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, können auch n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/14 92/15/0137

Das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Finanzamt) wies mit Bescheid vom 2. Oktober 1990 die vom Beschwerdeführer am 24. August 1990 erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 8. August 1990, mit dem seiner Beschwerde gegen den Bescheid dieser Behörde vom 27. Juni 1990 über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG gegen den Beschwerdeführer die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt worden war, unter Hinweis auf § 156 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1992

RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0137

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs2;BAO §244;FinStrG §152 Abs1;FinStrG §74 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/04/23 92/15/0050 1 Stammrechtssatz Verfügungen oder Bescheide, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, können auch nicht vor dem Verwaltungsgerichtshof für sich bekä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/23 92/15/0050

Gegen den Beschwerdeführer, einen Wirtschaftstreuhänder, wurde ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG eingeleitet. Auf die Ausführungen im hg Erkenntnis vom 18. März 1991, 90/14/0260, wird verwiesen. Mit der dem Beschwerdeführer am 4. Februar 1992 zugestellten Ladung wurde ihm unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Mitglieder des im Spruch: dieses Beschlusses genannten Spruchsenates mitgeteilt, die mündliche Verha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.04.1992

RS Vwgh 1992/4/23 92/15/0050

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs2;BAO §244;FinStrG §152 Abs1;FinStrG §74 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Verfügungen oder Bescheide, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, können auch nicht vor dem Verwaltungsgerichtshof für sich bekämpft werden. Schlagworte Offenbare Unzustä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1992

Entscheidungen 1-6 von 6

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten