Entscheidungen zu § artikel1zu57 Abs. 3 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2007/7/26 2006/15/0241

Der Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Dezember 2000 mehrerer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weswegen über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Wochen) verhängt wurde. Die Geldstrafe erwies sich in der Folge als uneinbringlich. Das Finanzamt erließ sodann als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 1. März 2002 die Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2007

RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0241

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §177 Abs1;FinStrG §57 Abs3;
Rechtssatz: Die Manuduktionspflicht nach § 57 Abs. 3 FinStrG beschränkt sich auf die zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen und die Belehrung über die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen. Die Verpflichtung der Finanzstrafbehörde erstreckt sich aber nicht dara... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2007

TE Vwgh Erkenntnis 1997/2/20 93/15/0096

Der Beschwerdeführer, ein beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist neben seiner Tätigkeit als selbständiger Wirtschaftstreuhänder Komplementär einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft. Kommanditistin dieser Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S ist die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin), deren Anteil von einer Wirtschaftstreuhänderin treuhändig gehalten wird. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1997

RS Vwgh 1997/2/20 93/15/0096

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §57 Abs3;FinStrG §74 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte selbst zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugt, so ist eine Belehrung über sein Recht auf Ablehnung eines Organs der Finanzstrafbehörden wegen Befangenheit nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150096.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/8/20 96/16/0147

Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, daß der Beschwerdeführer im Jahre 1993 ein Motorrad der Marke Harley Davidson über Vermittlung des Christian M. in den USA erworben und nach Österreich eingeführt hat. Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides gab der Beschwerdeführer bei einer Einvernahme am 10. November 1993 an, er habe dem Christian M. im Herbst 1992 einen Betrag von US-$ 5.000,-- zur Anschaffung eines Motorrades der Marke... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.08.1996

RS Vwgh 1996/8/20 96/16/0147

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §57 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 57 Abs 3 FinStrG läßt sich nicht eine Verpflichtung der Finanzstrafbehörde ableiten, den Besch zur Stellung von geeigneten Beweisanträgen anzuleiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996160147.X03 Im RIS seit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.08.1996

RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §57 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 125;
Rechtssatz: Die Unterlassung der in § 57 Abs 3 FinStrG vorgesehenen Belehrung stellt im Hinblick auf den zwingenden Charakter dieser
Norm: einen Verfahrensmangel dar (Hinweis E 17.6.1963, 1438/61). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §57 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 125;
Rechtssatz: Die Verletzung der Belehrungspflicht über die Möglichkeit, die Entscheidung durch einen Senat beantragen zu können, stellt einen schweren Verfahrensfehler dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988160066.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

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