Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Geschäftsfrau Serafine A und die Angestellte Hermine B des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. b, Abs. 3 lit. a und b, 13 Abs. 1 und 11 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Geschäftsfrau Serafine A und die Angestellte Hermine B des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach d... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs3 FinStrG Art. 1 § 31 heute FinStrG Art. 1 § 31 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2024 FinStrG Art. 1 § 31 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 FinStrG Art. ... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §31 Abs3
Rechtssatz:
Andere mit Strafe bedrohte Handlungen als Finanzvergehen vermögen den Ablauf der Verjährungsfrist für ein Finanzvergehen in keinem Fall zu beeinträchtigen.
Entscheidungstexte 13 Os 176/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 13 Os 176/75 Veröff: EvBl 1976/260 S 582 European Case Law Id... mehr lesen...