Entscheidungen zu § artikel1zu28 Abs. 6 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/8/10 2001/13/0288

Im Zeitraum vom 24. November 1989 bis 10. April 1992 beteiligten sich insgesamt sechs Gesellschaften, teilweise als Treuhänder für diverse Anleger, an der N GmbH als atypisch stille Gesellschafter mit Einlagen zwischen 3 Mio. S und 43,7 Mio. S. Nach den insoweit unstrittigen Feststellungen im angefochtenen Bescheid lassen sich die Bestimmungen der Gesellschaftsverträge im Wesentlichen folgendermaßen zusammenfassen: "Die atypisch stillen Gesellschafter sind am Ergebnis sowie am Vermöge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.08.2005

RS Vwgh 2005/8/10 2001/13/0288

Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FinStrG §28 Abs6;GewStG §4 Abs1;HGB §178; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0287 E 10. August 2005
Rechtssatz: Dass die stillen Gesellschafter (wie auch Kommanditisten) als Mitunternehmer gemäß § 4 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz Gesamtschuldner der Gewerbesteuer sind, ände... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.08.2005

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