Gründe: I. Zum Verfahrensgegenstand: römisch eins. Zum Verfahrensgegenstand: Dem angefochtenen Urteil liegen Schuldspruchkomplexe wegen strafbarer Handlungen (nach dem Finanzstrafgesetz und dem Devisengesetz, sowie Urkundendelikte und in einem Fall auch Bestimmungsversuch zu falscher Beweisaussage) zugrunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als mehrstufige Verwirklichung eines langfristig und aufwendig organisierten, von vernetzter (jeweils unterschiedlic... mehr lesen...
Norm: FinStrG §28 Abs6
Rechtssatz: Keine Haftung der Mitglieder der Personenvereinigung für Geldstrafen. Entscheidungstexte 13 Os 186/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 13 Os 186/76 12 Os 50/95 Entscheidungstext OGH 14.11.1996 12 Os 50/95 Vgl auch European Case Law Identifier... mehr lesen...