Norm: FinStrG §76 litb FinStrG §230 Abs2 StPO §409 Abs2 FinStrG Art. 1 § 76 heute FinStrG Art. 1 § 76 gültig ab 01.01.1959 FinStrG Art. 1 § 230 heute FinStrG Art. 1 § 230 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellt in der vorliegenden Klage das Feststellungsbegehren, der Anspruch der beklagten Partei gegenüber der klagenden Partei auf die mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21.3.1990, 6 b Vr 10.040/70, Hv 110/75, verhängte Wertersatzstrafe sei erloschen, in eventu, dieser Anspruch sei für die Zeit der möglichen Einbringlichmachung der Wertersatzstrafe beim Verurteilten Rudolf Weninger gehemmt. Hiezu bringt sie vor, das Strafgeri... mehr lesen...