Entscheidungen zu § artikel1zu229 Abs. 3 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1983/12/13 10Os49/83

Norm: FinStrG §19 Abs3FinStrG §229 Abs3
Rechtssatz: Auch in den Fällen der Festsetzung des Wertersatzes in der Höhe der anerkannten (§ 17 Abs 5 FinStrG) Forderung wird durch die Vorschrift des § 19 Abs 3 letzter Halbsatz FinStrG gewährleistet, daß die den bestraften Täter treffende Vermögensminderung letztlich den effektiven Wert der verfallenen Gegenstände nicht übersteigen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1983

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