Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Günther V***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Günther V***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins, 11, dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg vorsätzlich unter Verletzung der abgab... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs3 FinStrG §33 Abs1 BAO §162 StGB §223 StGB §293 FinStrG Art. 1 § 22 heute FinStrG Art. 1 § 22 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2024 FinStrG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2016 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der maledivianische Staatsbürger Manickam S*** (zu 1) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG und (zu 2) des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ "15 StGB" (richtig: 13 FinStrG), 35 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der maledivianische Staatsbürger Manickam S*** (zu 1) des Verbrechens nach Paragraph 12, Absatz eins und Absatz 3, Ziffer 3, SGG und (zu 2) des Finanzvergehens des ... mehr lesen...
Gründe: A/ Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgenden kurz: K) Dipl.Ing. Adolf A a) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (Punkt A/ des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgende... mehr lesen...