Norm: FinStrG §2 Abs1
Rechtssatz: Ausländische Steuern werden - anders als nach deutscher Rechtslage (§ 370 Abs 6 dAO) - vom FinStrG nicht erfasst. Entscheidungstexte 13 Os 9/08k Entscheidungstext OGH 22.01.2009 13 Os 9/08k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124510 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. die Angestellte Irene A des Finanzvergehens der teils bewirkten (vollendeten), teils versuchten Abgabenhinterziehung als Beteiligte nach den § 11, dritter Fall, 33 Abs 1, Abs 3 lit a und § 13 FinStrG schuldig erkannt, weil sie in Wien in den Jahren 1973 bis 1977 in wiederholten Tathandlungen zur Ausführung der vom Mitangeklagten Gustav A als Abgabepflichtigem vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrh... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §2 Abs1
Rechtssatz: Die §§ 8 und 11 FinStrG haben durch ihre Neufassung im Zug der Novelle 1975 keine wesentliche inhaltliche Änderung erfahren. Diese Bestimmungen sind daher auch auf vor dem 01.01.1976 gesetzte Handlung anzuwenden. Entscheidungstexte 11 Os 213/83 Entscheidungstext OGH 28.03.1984 11 Os 213/83 ... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §2 Abs1
Rechtssatz: §§ 17 Abs 3 lit a, 19 Abs 1 lit b, idF FinStrGNov 1975 begünstigen gegenüber §§ 17 Abs 3 lit b, 19 Abs 1 lit a (aF) den Verfallsbeteiligten wegen des nunmehrigen Erfordernisses einer "auffallenden Sorglosigkeit". Dies kann sich zum Nachteil des Angeklagten, auf den allein der Günstigkeitsvergleich abzustellen ist, auswirken. Entscheidungstexte 9... mehr lesen...