Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Gerold H*** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (I A) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. c FinStrG (I B), die Angeklagten Günther S***, Heide S*** und Wolfgang S*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (II B 1) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 ... mehr lesen...
Gründe: Die am 22.Dezember 1934 geborene Anna A wurde des Vergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 13, 33 Abs 1 und Abs 3 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteils hat sie am 20. September 1977 in Wien durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen sowie einer ihnen zugrunde gelegten unrichtigen Bilanz für das Jahr 1976 versucht, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine in unterbl... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2 FinStrG §186 Abs2TilgG §1 Abs4 FinStrG Art. 1 § 23 heute FinStrG Art. 1 § 23 gültig ab 23.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Art. 1 § 23 gültig von 01.01.2011 bis 22.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2010 ... mehr lesen...