Entscheidungen zu § artikel1zu18 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0155

Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §1FinStrG §16FinStrG §18 Beachte Besprechung in:AnwBl 2/1987, S 85;
Rechtssatz: Die in einem Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersatzstrafen sind nicht auf die Eingangsabgabenschuld anzurechnen. Geldstrafen haben eine Geldleistungspflicht zum Inhalt, sind jedoch keine Abgaben iSd BAO. Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

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