Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §1FinStrG §16FinStrG §18 Beachte Besprechung in:AnwBl 2/1987, S 85;
Rechtssatz: Die in einem Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersatzstrafen sind nicht auf die Eingangsabgabenschuld anzurechnen. Geldstrafen haben eine Geldleistungspflicht zum Inhalt, sind jedoch keine Abgaben iSd BAO. Eur... mehr lesen...