Entscheidungen zu § artikel1zu17 Abs. 3 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/14 98/16/0263

Am 19. Februar 1997 wurde der PKW Mercedes Benz, Farbe rot, FG Nr. WDB 1401341A 143235, ungarisches Kennzeichen V-61614, beschlagnahmt, nachdem Michael Horst versucht hatte, mit diesem Fahrzeug den für PKW geschlossenen Grenzübergang beim Zollamt Nickelsdorf in Richtung Ungarn zu durchfahren. Unter anderem wurde damals festgestellt, dass die Zulassung des Fahrzeuges seit 24. November 1996 nicht mehr gültig war. Mit Eingabe vom 17. März 1997 machte der Rechtsfreund der Beschwerdef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1999

RS Vwgh 1999/10/14 98/16/0263

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs3;FinStrG §18;
Rechtssatz: § 17 Abs 3 FinStrG regelt jene Voraussetzungen, unter denen im Verfallsverfahren das Eigentum dritter Personen zu berücksichtigen ist, wobei es zuerst darauf ankommt, dass derjenige Dritte, der den Verfall abwenden will, sein Eigentum an dem vom Verfall bedrohten Gegenstand eindeutig nachweisen kann (Hinweis Felln... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1999

RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 125;
Rechtssatz: Eine "auffallende Sorglosigkeit" setzt ein Handeln oder Unterlassen voraus, bei dem unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen und bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt wurde und ganz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0199

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2 impl;FinStrG §17 Abs2 lita;FinStrG §17 Abs3;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Der § 17 Abs 3 FinStrG enthält eine Beweislastregel: Will der tatunbeteiligte Eigentümer den Verfall von Gegenständen, die in die strafbare Tat verstrickt sind ("producta et instrumenta sceleris"), hintanhalten, so muß er sein Eigentum eindeuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

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