Entscheidungen zu § artikel1zu152 Abs. 2 FinStrG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vfgh 1992/12/1 B1552/92

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §152 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die bescheidmäßige Verweigerung der aufschiebenden Wirkung im Finanzstrafverfahren mangels Erschöpfung des Instanzenzugs; keine Bedenken gegen den Ausschluß eines abgesonderten Rechtsmittels gegen solche Bescheide
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Rechtssatz | Vfgh | 01.12.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/12/1 B1552/92

Begründung: I. Dem Beschwerdeführer wurde im Zuge des gegen ihn beim Finanzamt Wels anhängigen Finanzstrafverfahrens mit Bescheid vom 1. Juli 1992 der Reisepaß vorübergehend abgenommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer (Administrativ-)Beschwerde; gleichzeitig stellte er den Antrag, diesem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit dem Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden als Organ des Finanzamtes Wels vom 15. September 1992 wurde die aufschiebende W... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.12.1992

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