Begründung: 1.1. Das Finanzamt Baden als Finanzstrafbehörde erster Instanz richtete am 13. Jänner 1988 unter Straflisten-Nr. 11/88 an Dr. R G, wohnhaft in Baden, eine Note folgenden Inhaltes: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für 1... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungKWG §23 Abs2 Z1 idF BGBl 325/1986 FinStrG §83 Abs2 FinStrG §152 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Schreiben des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Oktober 1984, Straflisten-Nr. 210/84, erging an den Bf. - gemäß §83 Abs2 FinStrG - nachstehende Mitteilung: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie im Bereiche des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid FinStrG §83 Abs2 FinStrG §152 Abs1KWG §23 Abs2 Z1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Bf. ist öffentlicher Notar in K. Das Finanzamt Wr. Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 23. Jänner 1980 die Vornahme einer Hausdurchsuchung in der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- und Betriebsräumen des Bf. angeordnet. In der
Begründung: des Hausdurchsuchungsbefehles wird ausgeführt, daß gegen Klienten des Kanzleivorgängers des bf. Notars ver... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs1 / Bescheid B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung AVG §36 FinStrG §93 Abs1 FinStrG §152 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde römisch eins. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung FinStrG §89 Abs1 FinStrG §152 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 25. Mai 1981 zur Z FP F 1/1980-Gr je einen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl gegen die Eheleute Dr. F. Sch. und M. Sch. in 6060 Hall i. T., M-Straße 27, zur Vornahme einer Hausdurchsuchung "in der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- und Betriebsräumen", weil - wie es in der
Begründung: dieser ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Beschlagnahme B-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung FinStrG §93 Abs1 FinStrG §152 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...