Entscheidungen zu § artikel1zu15 Abs. 2 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/25 96/15/0041

Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 26. April 1995 wurde der Beschwerdeführer - ein Handelsvertreter - schuldig erkannt, er habe in Graz vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht einerseits durch zu hohe Angaben von Vorsteuern eine Verkürzung der Umsatzsteuer für 1989 um 119.743 S, andererseits durch Nichterklärung von Einnahmen und zu hohe Angaben von Vorsteuern und Ausgaben Umsatzsteuer für 1990 um 117.947 S, Einkommensteuer für 1989 u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1998

RS Vwgh 1998/6/25 96/15/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §15 Abs2;FinStrG §23;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger ist durch die Einbringung eines Pensionsansuchens noch keineswegs von der Hinterziehung von Abgaben abgehalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150041.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1998

RS Vwgh 1998/6/25 96/15/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §15 Abs2;FinStrG §23;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Generalpräventive Erwägungen sind keineswegs nur in Fällen bereits vorliegender entsprechender Publizität anzustellen, sondern ganz allgemein. Abgesehen vom Informationsstand der an einem Strafverfahren beteiligten Personen wäre nämlich das Unterbleiben einer adäquaten Ahndung des Verhaltens des B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1998

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