Entscheidungen zu § artikel1zu145 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0201

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §145 Abs1;FinStrG §156 Abs1;FinStrG §156 Abs2;FinStrG §77 Abs1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1989/6, S 363; ÖStZ 1989, 338;
Rechtssatz: Beschuldigte können sich nach § 77 Abs 1 FinStrG nur durch Verteidiger vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gem § 39 StPO in die Verteidigungsliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

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