Norm: FinStrG §14 Abs3
Rechtssatz: Nachforschungen eines Betriebsprüfers aus Anlass einer Betriebsprüfung sind noch keine Verfolgungshandlungen im Sinne des § 14 Abs 3 FinStrG. Entscheidungstexte 15 Os 2/06t Entscheidungstext OGH 16.02.2006 15 Os 2/06t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120544 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14 Abs3
Rechtssatz: Verfolgungshandlungen nach § 14 Abs 3 FinStrG sind nur solche Akte, die nach ihrer Art und Bedeutung die Absicht des Gerichtes oder der Finanzstrafbehörde erkennen lassen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden konkreten Verdacht auf eine in den Verfahrensvorschriften vorgesehene Weise zu prüfen. Dem behördlichen Akt muss insbesondere zu entnehmen sein, welche Tat der betreffend... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14 Abs3FinStrG §29 Abs3 litaStAmnG §1 Abs1 Z2StAmnG §9 Abs1
Rechtssatz: Beschuldigtenvernehmungen im Rahmen der gerichtlichen Voruntersuchung wegen des Verdachts von - wenngleich sachverhaltsmäßig zunächst anderer - Finanzvergehen sind Verfolgungshandlungen im Sinne des § 14 Abs 3 FinStrG (§ 29 Abs 3 lit a FinStrG in Verbindung mit § 9 Abs 1 StAmnG 1982). Entscheidungstexte 14 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14 Abs3FinStrG §31 Abs4 litbFinStrG §82 Abs3FinStrG §83
Rechtssatz: Ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren wird nicht mit der (förmlichen) "Einleitung des Strafverfahrens" nach §§ 82 Abs 3, 83 FinStrG, sondern (schon, aber auch erst) mit der ersten Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs 3 FinStrG anhängig. VwGH vom 17.02.1983, 81/16/0187; Veröff: JBl 1984,215 Entscheidungstexte ... mehr lesen...