Entscheidungen zu § artikel1zu104 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/14 91/13/0158

Der Beschwerdeführer wurde mit einer Strafverfügung vom 20. November 1989 der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt; über ihn wurde eine Geldstrafe in Höhe von S 95.000,--, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt. Die Sendung mit der Strafverfügung wurde nach zwei Zustellversuchen am 24. November 1989 und am 27. November 1989 beim Post... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 91/13/0158

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §104 Abs1 lita;FinStrG §104 Abs2;FinStrG §104 Abs3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 104 Abs 3 FinStrG, wonach der Zeuge die
Gründe: der Verweigerung der Aussage glaubhaft zu machen hat, bezieht sich - abgesehen von der Tatsache des Angehörigkeitsverhältnisses als solchem - nicht auf § 104 Abs 1 lit a FinStrG, sondern auf die übrigen Weigerungsgrün... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

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