Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde für die dritte Regulierungsperiode Gas als Zielvorgabe das Einsparungspotential (Spruchpunkt 1.) sowie für die Jahre 2018 bis 2021 die den Entgelten zu Grunde liegenden Kosten (Spruchpunkt 2.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde zu legende Mengengerüst (Spruchpunkt 3.) fest. ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom XXXX leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011 betreffend die beschwerdeführende Partei ein. 1. Mit Beschluss vom römisch 40 leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß Paragraph 69, Gaswirt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist Nachstehendes: 1.1. Das Bundesverwaltungsgericht hat (nach Beiziehung eines Amtssachverständigen und Durchführung einer mündlichen Verhandlung) die von der Erstbeschwerdeführerin – gegen die von der belangten Behörde für die Jahre XXXX erlassenen Kostenbescheide – erhobenen Beschwerden mit Erkenntnis vom XXXX mit einer Maßgabe (für die Jahre XXXX und XXXX ) als unbegründet abgewiesen und in teilweiser Stattgabe die (für das J... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist Nachstehendes: 1.1. Das Bundesverwaltungsgericht hat (nach Beiziehung eines Amtssachverständigen und Durchführung einer mündlichen Verhandlung) die von der Erstbeschwerdeführerin – gegen die von der belangten Behörde für die Jahre XXXX erlassenen Kostenbescheide – erhobenen Beschwerden mit Erkenntnis vom XXXX mit einer Maßgabe (für die Jahre XXXX und XXXX ) als unbegründet abgewiesen und in teilweiser Stattgabe die (für das J... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist Nachstehendes: 1.1. Das Bundesverwaltungsgericht hat (nach Beiziehung eines Amtssachverständigen und Durchführung einer mündlichen Verhandlung) die von der Erstbeschwerdeführerin – gegen die von der belangten Behörde für die Jahre XXXX erlassenen Kostenbescheide – erhobenen Beschwerden mit Erkenntnis vom XXXX mit einer Maßgabe (für die Jahre XXXX und XXXX ) als unbegründet abgewiesen und in teilweiser Stattgabe die (für das J... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...