Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren erließ die belangte Behörde am 13.05.2015 den angefochtenen Bescheid. Laut dessen Spruchpunkt 1. hat die nunmehrige Beschwerdeführerin "XXXX binnen 14 Tagen die nicht verrechneten Netznutzungsentgelte nachzuverrechnen und dabei folgende Leistungswerte zugrunde zu legen". Darauf folgt je eine Tabelle für das XXXX, wobei jeweils bestimmte (XXXX) Kalendermonate ... mehr lesen...