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Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Feststellungen 1.1. Der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-und Erdgaswirtschaft („belangte Behörde“) leitete am 8. September 2021 mit Beschluss ein Verfahren gemäß §§ 69, 79 GWG 2011 zur Feststellung der Kosten, Zielvorgaben und des Mengengerüstes ggü. zahlreichen Verteilerne... mehr lesen...