Entscheidungen zu § 59 GWG 2011

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2019/10/10 6Ob123/19k

Norm: GWG 2011 §59
Rechtssatz: Die Entscheidung des Landeshauptmanns nach § 59 Abs 2 GWG über das Nichtbestehen einer Anschlusspflicht hat keinen konstitutiven, sondern feststellenden Charakter. Sie schafft daher nicht erst eine Ausnahme von der grundsätzlich bereits ex lege bestehenden Anschlusspflicht, sondern klärt lediglich, ob eine gesetzliche Anschlusspflicht besteht oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.2019

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