Norm: GWG 2011 §59 GWG 2011 § 59 heute GWG 2011 § 59 gültig ab 22.11.2011
Rechtssatz: Die Entscheidung des Landeshauptmanns nach § 59 Abs 2 GWG über das Nichtbestehen einer Anschlusspflicht hat keinen konstitutiven, sondern feststellenden Charakter. Sie schafft daher nicht erst eine Au... mehr lesen...