Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im Spruchkopf genannten Bescheid vom 04.11.2020 wies der Vorstand der Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (in weiterer Folge: belangte Behörde) den Antrag bzw. die Anträge der XXXX (in weiterer Folge: BF) vom 05.05.2020 auf Zuerkennung von Parteistellung gemäß § 8 AVG und Zustellung der in Bescheidform zu erlassenden „begründeten Entscheidung” gemäß Art.... mehr lesen...