Entscheidungen zu § 69 DSt

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2003/2/27 B1830/99 ua

Entscheidungsgründe: I. Die maßgebende Rechtslage stellt sich dar wie folgt: 1. Gemäß §28 Abs1 lith Rechtsanwaltsordnung (RAO), RGBl. Nr. 96/1868 idgF, obliegt es dem Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltskammer, "in den von diesem Gesetz oder dem Disziplinarstatut angeordneten Fällen" einen mittlerweiligen Stellvertreter zu bestellen. Wie sich aus §34 Abs4 RAO ergibt, ist dem Rechtsanwalt ein mittlerweiliger Stellvertreter ua. im Fall des Verzichtes (§34 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.02.2003

RS Vfgh 2003/2/27 B1830/99 ua

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art5EMRK Art4 Abs2DSt 1990 §69RAO §34RAO §37RL-BA 1977 §59, §60, §61RL-BA 1977 §62GO für die Rechtsanwaltskammer Wien und deren Ausschuß vom 18.04.91 §43
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Bestellung von Rechtsanwälten zu mittlerweiligen Stellvertretern eines Rechtsanwaltes für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.02.2003

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