Norm: DSt 1872 §55 Abs2
Rechtssatz:
Gemäß § 55 Abs 2 DSt kommt der gegen eine nach § 17 DSt beschlossenen einstweiligen Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung zu. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß Paragraph 55, Absatz 2, DSt kommt der gegen eine nach Paragraph 17, DSt beschlossenen einstweiligen Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung zu. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweise... mehr lesen...