RS OGH 1988/6/6 Bkd13/88

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Veröffentlicht am 06.06.1988
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Norm

DSt 1872 §55 Abs2

Rechtssatz

Gemäß § 55 Abs 2 DSt kommt der gegen eine nach § 17 DSt beschlossenen einstweiligen Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung zu. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen.Gemäß Paragraph 55, Absatz 2, DSt kommt der gegen eine nach Paragraph 17, DSt beschlossenen einstweiligen Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung zu. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 13/88
    Entscheidungstext OGH 06.06.1988 Bkd 13/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0056080

Dokumentnummer

JJR_19880606_OGH0002_000BKD00013_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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