Entscheidungen zu § 54 Abs. 4 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1991/6/10 Bkd98/90

Norm: DSt 1872 §54 Abs4
Rechtssatz: Im Ausspruch derselben Geldbuße ungeachtet des Wegfalles eines weiteren Disziplinarvergehens kann kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 54 Abs 4 DSt erblickt werden. Im Ausspruch derselben Geldbuße ungeachtet des Wegfalles eines weiteren Disziplinarvergehens kann kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des Paragraph 54, Absatz 4, DSt erblickt werden. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1991

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