Entscheidungen zu § 51 Abs. 3 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1957/4/25 Bkd26/57

Norm: DSt 1872 §51 Abs3
Rechtssatz: Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission ist aber dennoch gemäß dem § 51 Abs 3 DSt in der novellierten Fassung berechtigt, allenfalls nach einer Beweiswiederholung ihre Anschauung an Stelle jener des Disziplinarrates zu setzen und eine Umqualifizierung vorzunehmen. Entscheidungstexte Bkd 26/57 Entscheidungstext OGH 25.04.1957 Bkd ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1957

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