Norm: DSt 1990 §25 Abs2
Rechtssatz: Die Stellung eines Delegierungsantrags schon vor Vorliegen eines Einleitungsbeschlusses ist nach dem Wortlaut des § 25 Abs 2 DSt jedenfalls zulässig und aus verfahrensökonomischer Sicht auch sinnvoll. Die Stellung eines Delegierungsantrags schon vor Vorliegen eines Einleitungsbeschlusses ist nach dem Wortlaut des Paragraph 25, Absatz 2, DSt jedenfalls zulässig und aus verfahrensökonomischer Sicht auc... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §25 Abs2
Rechtssatz: Der Delegierungsantrag des Disziplinarrates ist an keine Frist gebunden, da dieser in jeder Lage des Verfahrens die entsprechenden Anträge stellen kann. Entscheidungstexte 16 Bkd 2/92 Entscheidungstext OGH 19.10.1992 16 Bkd 2/92 2 Bkd 11/99 Entscheidungstext OGH 28.02.2000 2 Bkd 11/99 nu... mehr lesen...