Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 8. Juli 1994 wurde er wegen der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (zu einem Faktum lediglich wegen des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung) zur Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von 2 Monaten und zu eine... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2 StGG Art5 EMRK Art3 EMRK Art8 DSt 1990 §2 Abs5 B-VG Art. 90 heute B-VG Art. 90 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 90 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert dur... mehr lesen...