Entscheidungen zu § 19 Abs. 4 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2018/12/3 24Ds2/18f

Norm: DSt §19 Abs1 Z1 DSt §19 Abs3 Z1 litb DSt §19 Abs4 DSt § 19 heute DSt § 19 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 DSt § 19 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2017 DSt § 19 gültig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.2018

RS OGH 2008/9/22 14Bkd5/08

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs1 Z2DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Auch wenn die seinerzeitige Verhängung der einstweiligen Maßnahme mit dem Vorliegen eines gegen den Disziplinarbeschuldigten gerichteten Strafantrags begründet wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass mit rechtskräftiger Beendigung des nachfolgenden Strafverfahrens die verhängte einstweilige Maßnahme ohne weitere
Begründung: aufzuheben wäre. § 19 Abs 4 DSt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.2008

RS OGH 2013/6/21 1Bkd6/05, 1Bkd1/08, 1Ob89/12p, 7Bkd8/12

Norm: DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Ein gegen einen Rechtsanwalt gerichteter, bis zur Anklageerhebung verdichteter Verdacht der Beteiligung an einem schwerwiegenden Vermögensdelikt erfordert schon im grundsätzlichen Klienteninteresse und aus Gründen der allgemeinen anwaltsberuflichen Akzeptanzwahrung (nicht nur) standesrechtlich geradezu zwangsläufig als sachadäquate Schutzvorkehrung, eine - auch wiederholte - Verlängerung der einstweil... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.2006

RS OGH 2008/10/16 1Bkd2/05, 15Bkd2/08

Norm: DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen des § 19 Abs 4 letzter Satz DSt können einstweilige Maßnahmen auch mehr als einmal verhängt werden. Unter den Voraussetzungen des Paragraph 19, Absatz 4, letzter Satz DSt können einstweilige Maßnahmen auch mehr als einmal verhängt werden. Entscheidungstexte 1 Bkd 2/05 Entscheidungstext OGH 28.04.2005 1 Bkd ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2005

RS OGH 1992/3/9 5Bkd5/91

Norm: DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Die im § 19 Abs 4 DSt 1990 umschriebenen Nachteile sind von einer Verhaltensprognose unabhängig. Die im Paragraph 19, Absatz 4, DSt 1990 umschriebenen Nachteile sind von einer Verhaltensprognose unabhängig. Entscheidungstexte 5 Bkd 5/91 Entscheidungstext OGH 09.03.1992 5 Bkd 5/91 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1992

Entscheidungen 1-5 von 5

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