Entscheidungen zu § 19 Abs. 4 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2018/12/3 24Ds2/18f

Norm: DSt §19 Abs1 Z1DSt §19 Abs3 Z1 litbDSt §19 Abs4
Rechtssatz: Ein Gebot der Befristung der auf § 19 Abs 1 Z 1 DSt gestützten einstweiligen Maßnahme "bis zur Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung oder Freispruch" ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dieses sieht vielmehr vor, dass einstweilige Maßnahmen (amtswegig und unverzüglich) aufzuheben, zu ändern oder durch andere zu ersetzen sind, wenn sich ergibt, dass die Voraussetzungen f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.2018

RS OGH 2008/9/22 14Bkd5/08

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs1 Z2DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Auch wenn die seinerzeitige Verhängung der einstweiligen Maßnahme mit dem Vorliegen eines gegen den Disziplinarbeschuldigten gerichteten Strafantrags begründet wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass mit rechtskräftiger Beendigung des nachfolgenden Strafverfahrens die verhängte einstweilige Maßnahme ohne weitere
Begründung: aufzuheben wäre. § 19 Abs 4 DSt bestimmt, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.2008

RS OGH 2006/1/23 1Bkd6/05, 1Bkd1/08, 1Ob89/12p, 7Bkd8/12

Norm: DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Ein gegen einen Rechtsanwalt gerichteter, bis zur Anklageerhebung verdichteter Verdacht der Beteiligung an einem schwerwiegenden Vermögensdelikt erfordert schon im grundsätzlichen Klienteninteresse und aus Gründen der allgemeinen anwaltsberuflichen Akzeptanzwahrung (nicht nur) standesrechtlich geradezu zwangsläufig als sachadäquate Schutzvorkehrung, eine - auch wiederholte - Verlängerung der einstweiligen Maß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.2006

RS OGH 2005/4/28 1Bkd2/05, 15Bkd2/08

Norm: DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen des § 19 Abs 4 letzter Satz DSt können einstweilige Maßnahmen auch mehr als einmal verhängt werden. Entscheidungstexte 1 Bkd 2/05 Entscheidungstext OGH 28.04.2005 1 Bkd 2/05 15 Bkd 2/08 Entscheidungstext OGH 16.10.2008 15 Bkd 2/08 Vgl; Beisatz: Hier: Einstweilig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2005

RS OGH 1992/3/9 5Bkd5/91

Norm: DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Die im § 19 Abs 4 DSt 1990 umschriebenen Nachteile sind von einer Verhaltensprognose unabhängig. Entscheidungstexte 5 Bkd 5/91 Entscheidungstext OGH 09.03.1992 5 Bkd 5/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0056754 Dokumentnummer JJR_19920309_O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1992

Entscheidungen 1-5 von 5

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