Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in der Folge: Antragsteller), stellte am 05.11.2024 bei der Österreichischen Gesundheitskasse Burgenland (Kurzbezeichnung: ÖGK; in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten und Prüfung der versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus den Versicherungsfällen des Alters zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 1. römisch 40 (in der Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.02.2019, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm Artikel VII Abs. 5 NSchG festgestellt, dass für XXXX (im Folgenden: G.P.), VSNR: XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), zumindest in der Zeit von 01.01.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der NÖGKK (belangte Behörde) vom 16.09.2015 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (in Zukunft B.) vom 01.04.1997 bis 31.12.2000 nicht den Bestimmungen des Artikels VII Abs. 4 des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) unterlag. 1. Mit Bescheid der NÖGKK (belangte Behörde) vom 16.09.2015 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tät... mehr lesen...