Entscheidungen zu § artikel6 Abs. 3 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2009/9/30 7Ob91/09x

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der Beklagte betreibt zwei Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich mit insgesamt 252 Bewohnern, von denen 205 Bewohner Sozialhilfe beziehen. Der gegenständliche Heimvertrag wird in ganz Oberösterreich - teilweise in mehr oder weniger abgeänderter Form - verwendet, da eine einheitliche Vorgangsweise der Sozialhilfeverbände gewählt wurde. Der Kläger bekämpft zur Wahrung von Verb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.2009

RS OGH 1996/8/20 10ObS2207/96y, 10ObS401/97m, 10ObS197/98p, 10ObS347/98x, 10ObS28/99m, 10ObS129/04z,

Norm: ASVG §292 Abs1BPGG §3 Abs1BPGG §3a Abs1B-VG Art6 Abs3JN §66 Abs2 B
Rechtssatz: An der Definition des Begriffes "gewöhnlicher Aufenthalt" in § 66 Abs 2 JN hat auch die nunmehrige verfassungsgesetzliche Definition des Begriffes "Hauptwohnsitz" in Art 6 Abs 3 B-VG durch Z 1 der B-VG-Nov BGBl 1994/504, welcher mit Wirkung 1. 1. 1996 in allen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften den Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" ersetzt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.08.1996

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